ETHIKRICHTLINIEN


Diese Ethikrichtlinie regelt ethische Fragen, die sich aus der Berufsausübung als Coach und Geistige Heilerin ergeben.

 

 

Grundsätze

Coachs handeln in der Ausübung ihres Berufes stets auf der Grundlage der ethischen Grundsätze, wie sie in den allgemeinen Menschenrechten gemäß der Charta der Vereinten Nationen sowie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Sie üben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf der Grundlage des jeweils aktuellen fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisstandes aus. Der Beruf des Coachs ist seiner Natur nach ein Freier Beruf und kein Gewerbe, d.h. der Coach ist aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich tätig und schuldet keine bestimmten Ergebnisse. Zu diesem Zweck informiert sich der Coach laufend über den aktuellen Forschungsstand auf seinem Gebiet. Coaching ist grundsätzlich nicht einer bestimmten Personengruppe vorbehalten, sondern offen für alle Interessierten.

Als Coach und Heilerin bin ich weder Arzt, Heilpraktiker, Psychologe, Physiotherapeut oder übe einen anderen schulmedizinischen Beruf aus.

 

Allgemeine Sorgfaltspflichten

Der Coach übernimmt im Rahmen des Coachingprozesses für alle von ihm gestalteten Vorgänge und eingesetzten Arbeitstechniken sowie die Rahmenbedingungen volle Verantwortung und verpflichtet sich, keine gegen die Intention dieser Ethikrichtlinie verstoßenden Verfahren anzuwenden.

Alle im Coaching zum Einsatz gebrachten Methoden sind praktisch bewährt, plausibel theoretisch fundiert und können auf Nachfrage vom Coach nachvollziehbar erläutert und begründet werden. Verfahren, die im Widerspruch zu gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen sowie jegliche Bezugnahme auf Sekten und sektenähnliche Gruppierungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Qualitätssicherung

Um die Qualität der eingesetzten Methoden sicherzustellen und diese dem Klienten gegenüber transparent zu machen, holt der Coach Feedback ein und evaluiert regelmäßig die Qualität

seiner Arbeit. Um seine Kompetenz zu erhalten, zu stärken und fortzuentwickeln, bildet sich der Coach regelmäßig weiter und nimmt Supervision in Anspruch.Er stellt eine ausreichende Klärung eigener biographischer Themen sicher.

 

Verhältnis zwischen Coach und Klient

Das Verhältnis zwischen Coach und Klient bzw. Klienten ist durch einen wertschätzenden und partnerschaftlichen Umgang bei klarer und von allen Beteiligten akzeptierter Rollenverteilung charakterisiert.

Es ist durch eine vertragliche Vereinbarung begründet und geregelt, die mindestens Zeit, Ort, Umfang, Verantwortlichkeiten, Ziele und Honorar transparent und fair festlegt.

Coach und jeweiliger Klient bzw. Vertragspartner sind voneinander emotional und finanziell unabhängig sowie einander nicht weisungsgebunden. Der Coach verfolgt im und mit dem Coaching keinerlei über die Rolle als Coach hinausgehende Interessen und wahrt strikte Vertraulichkeit.

 

Verhältnis zwischen Coach, Klient & Auftraggeber

Sind Klient und Auftraggeber nicht identisch, werden der Auftrag, die Rollen, sowie Modalitäten und Inhalte der Informationsweitergabe zwischen den beteiligten Parteien genau und transparent geregelt. Dies umfasst auch die Frage, welche persönlichen Informationen über den Klienten im Rahmen einer Evaluation an den Auftraggeber weiter gegeben werden dürfen. Alle darüber hinaus gehenden persönlichen Informationen unterliegen grundsätzlich der Vertraulichkeit.

Es wird empfohlen, die Auftragsklärung unter gleichzeitiger Einbeziehung aller beteiligten Parteien vorzunehmen. Der Coach wahrt stets die Interessen sowohl des Klienten als auch des Auftrag gebenden Unternehmens im Rahmen des Auftrags.

 

Umgang mit Einschränkungen

Falls im Verlauf des Coaching-Prozesses Interessenkonflikte auftreten, werden diese thematisiert und nachvollziehbar aufgelöst. Sollte eine Lösung der Konflikte nicht möglich sein, ist dies ein hinreichender Grund für die Auflösung des Coachingvertrags und ggf. Anlass für einen Mediationsprozess unter neuer Leitung. Der Coach lehnt Aufträge ab, die zu erfüllen er nach bestem Wissen und Gewissen nicht hinreichend kompetent ist. In solchen Fällen kann er auf die Möglichkeit verweisen, sich an Kollegen oder Angehörige anderer Berufsgruppen zu wenden

.

Datenschutz und Verschwiegenheit

Als Coach und Geistige Heilerin verpflichte ich mich, über die geltenden Datenschutzbestimmungen zu informieren und diese nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Im Rahmen der aus einem abgeschlossenen Beratungsvertrag entstehenden ‚Nebenpflicht’ wahre ich gegenüber Dritten (einschließlich der nicht vertraglich gebundenen Mitarbeiter und Beauftragten sowie Familienangehörigen) striktes Schweigen das Coaching und die beteiligten Personen betreffend. Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht besteht allerdings nicht, worauf der Coach ggf. hinweist. Am Coachingprozess beteiligte oder mit der Verarbeitung persönlicher Daten befasste Mitarbeiter sind vom Coach in schriftlicher Form auf diese Verschwiegenheit zu verpflichten. Alle Mitarbeiter dürfen nur soweit informiert werden, wie dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. In die Supervision eingebrachte Fälle müssen soweit anonymisiert sein, dass identifizierende Rückschlüsse auf Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen unmöglich sind.

 

Geistiges Heilen

Geistiges Heilen ist keine Arbeit im therapeutischen Sinne, sondern ein rein spiritueller und ritueller Vorgang. Es werden keine Heilversprechen gegeben und keine Diagnosen gestellt. Jeder Mensch reagiert unterschiedlich auf Ausstrahlung und Einzigartigkeit der Heilsitzungen. Daher kann von Seiten des Geistigen Heilers keinerlei Garantie für die Wirksamkeit gegeben werden.

 

Schulmedizinische Kooperation  

Es handelt sich beim Geistigen Heilen und bei einer Heilsitzung weder um eine Heilmethode noch um eine Therapieform. Bei ernsten gesundheitlichen Beschwerden müssen Sie sich daher unbedingt an Ihren Arzt oder Heilpraktiker wenden. Daher soll eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen bzw. eine künftig notwendige nicht hinaus geschoben oder ganz unterlassen werden.“

 

Selbstbestimmung und Verantwortung

Der Klient übernimmt selbst die Verantwortung für seine eigene Entwicklung. Energiearbeit kann den Menschen dazu befähigen, sein Leben in die eigene Hand zu nehmen, zu agieren, anstatt zu reagieren. Mit der wiedergewonnenen Freiheit können sich Lebensveränderungen einstellen. Eine Beratung unter Anwendung geistiger Heilweisen umfasst nur Lösungsmöglichkeiten, Modelle und Verbesserungsvorschläge. In wieweit diese angenommen werden, liegt im Ermessen des Klienten. Der Geistige Heiler übernimmt keine Verantwortung für die weitere Lebensgestaltung des Auftraggebers sowie keine Gewährleistung für einzutreffende Erwartungen und Hoffnungen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es nach der Heilsitzung zu Erstverschlimmerungen kommen kann, die sich sowohl emotional, als auch körperlich bemerkbar machen können. Ein eigenverantwortliches Handeln beinhaltet ggf. das Aufsuchen eines Schulmediziners, um ernsthafte gesundheitliche Beschwerden auszuschließen, bzw. schulmedizinisch zu behandeln.

 

Explizite Schweigepflicht

Als Geistiger Heilerin und Coach unterliege ich keiner gesetzlichen Schweigepflicht. Jedoch sage ich eine freiwillige Schweigepflicht im Rahmen der Gesetze zu.

 

Satzungsstand 01.01.2016